BGH, Beschluss vom 2024-02-13 - 4 StR 301/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.02.2024
- Aktenzeichen4 StR 301/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision (Überprüfung) des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bochum unzulässig ist. Der Angeklagte hatte vorher wegen Drogenhandel und Kindesmissbrauch eine Freiheitsstrafe bekommen, und die Maßregel zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde in einem späteren Urteil nicht mehr angeordnet.
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