BGH, Beschluss vom 2024-02-14 - 2 StR 194/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.02.2024
- Aktenzeichen2 StR 194/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten abgelehnt. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Landgerichts Kassel bestehen bleibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.