BGH, Beschluss vom 2026-05-11 - 1 StR 151/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.05.2026
- Aktenzeichen1 StR 151/26
In diesem Fall des Bundesgerichtshofs (BGH) wird das Urteil gegen einen Angeklagten aus München überprüft, der wegen Drogenhandels verurteilt wurde. Der BGH ändert die Entscheidung zur Einziehung von Geld, das aus diesen Taten stammt, und reduziert den Betrag von 13.998 Euro auf 11.798 Euro.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.