Vergütung der Reisekosten der beigeordneten Nebenklägervertreterin: Feststellung der Erforderlichkeit der Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.02.2024
- Aktenzeichen2 StR 382/23
Es wird festgestellt, dass die Reise der Rechtsanwältin K. zu einer Hauptverhandlung am Bundesgerichtshof erforderlich ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.