BGH, Beschluss vom 2024-02-02 - 2 StR 418/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum02.02.2024
- Aktenzeichen2 StR 418/23
In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen alten Beschluss aus dem November 2023 korrigiert. Es wurde deutlich gemacht, dass die Revision, also der Einspruch des Angeklagten, nur teilweise erfolgreich war und im übrigen nicht begründet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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