BGH, Beschluss vom 2026-07-15 - 5 StR 232/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum15.07.2026
- Aktenzeichen5 StR 232/26
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten abgewiesen wurde, der wegen Bandenhehlerei verurteilt wurde. Der Angeklagte wollte gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vorgehen und auch eine Entschädigung für die Zeit in Untersuchungshaft verlangen.
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