BGH, Beschluss vom 2024-02-21 - 3 StR 278/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum21.02.2024
- Aktenzeichen3 StR 278/23
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge einer Person, die von einem Urteil betroffen ist, nicht erfolgreich war. Die Einziehungsbeteiligte hatte argumentiert, dass sie im Verfahren nicht korrekt angehört wurde, was der Senat jedoch zurückwies.
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