Begründung in Urteilsgründen bei Verhängung der Höchststrafe und Vorliegen einzelner Milderungsgründe
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.02.2024
- Aktenzeichen3 StR 466/23
In diesem Urteil wurde die Höchststrafe von 15 Jahren Freiheitsentzug für einen Angeklagten, der schwerwiegende Straftaten begangen hat, überprüft. Das Gericht hat festgestellt, dass die Begründung für die Verhängung der Höchststrafe unzureichend war.
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