BGH, Beschluss vom 2026-08-04 - AK 36/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum04.08.2026
- AktenzeichenAK 36/26
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Angeklagter weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Er wird beschuldigt, zwischen 2016 und 2017 als Mitglied der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" im Irak aktiv gewesen zu sein.
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