Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren: Abgabe der Revisionsgegenerklärung durch die Staatsanwaltschaft mehr als ein Jahr nach Eingang der Revisionsbegründung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.03.2024
- Aktenzeichen5 StR 88/24
In diesem Fall gab es eine Verzögerung im Revisionsverfahren, da die Staatsanwaltschaft mehr als ein Jahr gebraucht hat, um auf die Einwände der Angeklagten zu reagieren. Das Gericht hat dies als rechtsstaatswidrig eingestuft.
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