BGH, Beschluss vom 2026-07-29 - 4 StR 191/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum29.07.2026
- Aktenzeichen4 StR 191/26
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs geht es um die Rücknahme einer Revision, also einer Überprüfung eines Urteils. Der Angeklagte wollte seine Revision zurückziehen, aber das war nicht mehr möglich, da die Sache bereits beim Bundesgerichtshof anhängig war.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.