BGH, Beschluss vom 2026-07-30 - 4 StR 357/24
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum30.07.2026
- Aktenzeichen4 StR 357/24
In diesem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) wird die Anhörungsrüge einer verurteilten Person abgelehnt. Die Angeklagte hatte gegen einen vorherigen Beschluss Einspruch erhoben, weil sie der Meinung war, dass ihre Argumente nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
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