BGH, Beschluss vom 2024-02-22 - 6 StR 604/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.02.2024
- Aktenzeichen6 StR 604/23
Der Bundesgerichtshof hat eine Revision des Angeklagten abgelehnt. Er war zuvor vom Landgericht Halle für den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden.
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