Compliance & Regulatory Monitor

Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers

Ein Angeklagter wollte einen zusätzlichen Pflichtverteidiger, da der bereits bestellte Verteidiger möglicherweise wegen der Geburt seines Kindes länger ausfallen könnte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Antrag abgelehnt, weil es keine besonderen Umstände gab, die dies erforderlich gemacht hätten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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