BGH, Beschluss vom 2024-02-13 - 2 StR 534/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.02.2024
- Aktenzeichen2 StR 534/23
In diesem Fall hat eine Angeklagte gegen ein Urteil eines Landgerichts Revision eingelegt, weil sie mit dem Urteil nicht einverstanden war. Ihr Antrag wurde jedoch als unzulässig abgelehnt, weil sie nicht die richtige Form eingehalten hat, um die Revision zu begründen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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