Maßregelvollstreckung im Übergangsfall: Bestimmung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt durch das Revisionsgericht nach altem Recht
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum05.03.2024
- Aktenzeichen3 StR 23/24
In dem Urteil wird entschieden, dass ein Angeklagter zuerst einen Teil seiner Gefängnisstrafe absitzen muss, bevor er in eine Entziehungsanstalt zur Drogenbehandlung kommt. Der Revisionsgericht hat die Dauer dieses Vorwegvollzugs festgelegt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.