Deckungsausschluss in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für einen als Treuhandkommanditisten einer Kapitalanlagegesellschaft tätigen Steuerberater
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.04.2024
- AktenzeichenIV ZR 257/22
In diesem Urteil geht es um einen Steuerberater, der als Treuhänder für eine Kapitalanlagegesellschaft tätig ist. Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob der Versicherer für Schäden aufkommt, die der Steuerberater in seiner Funktion verursacht hat, oder ob dies durch eine Ausschlussklausel in seinem Versicherungsvertrag gedeckt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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