BGH, Beschluss vom 2024-04-04 - 1 StR 46/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.04.2024
- Aktenzeichen1 StR 46/24
Das Urteil des Landgerichts Kempten wurde teilweise geändert. Der Angeklagte muss dem Adhäsionskläger 520 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.