BGH, Beschluss vom 2024-05-22 - 2 StR 24/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum22.05.2024
- Aktenzeichen2 StR 24/24
Im vorliegenden Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen des Verkaufs von Drogen und dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe verurteilt wird. Das Gericht hat auch festgelegt, dass die sicher gestellte Waffe, Munition und Bargeld eingezogen werden.
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