BGH, Beschluss vom 2024-07-03 - 4 StR 109/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum03.07.2024
- Aktenzeichen4 StR 109/24
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verurteilung eines Angeklagten für den Besitz von Betäubungsmitteln aufgehoben wird, weil die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland dies nicht mehr strafbar macht. Außerdem wurde die Schuldfeststellung für andere Vergehen wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis geändert.
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