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BGH, Beschluss vom 2024-06-13 - 1 StR 164/24

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision des Angeklagten abgelehnt, der wegen Handeltreibens und Erwerbs von Betäubungsmitteln verurteilt wurde. Die Höhe und Art der Strafe bleiben unverändert.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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