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BGH, Beschluss vom 2024-06-27 - 1 StR 216/24

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde entschieden, dass Prozesszinsen für Entschädigungszahlungen an die Erben einer Mordopfer erst ab dem 12. Dezember 2023 gezahlt werden müssen, nicht früher.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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