BGH, Beschluss vom 2024-07-11 - 6 StR 308/24
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum11.07.2024
- Aktenzeichen6 StR 308/24
In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wird entschieden, dass die Zeit, die ein Angeklagter im Beugearrest verbracht hat, auf seine Jugendstrafe angerechnet wird. Außerdem wird die vorherige Entscheidung zur Einziehung von Gegenständen aufgehoben, weil das Gericht das nicht richtig gemacht hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.