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BGH, Beschluss vom 2026-04-23 - 4 StR 134/26

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Angeklagten in einem Strafverfahren eine Fristverlängerung gewährt wird, da die ursprüngliche Frist zur Begründung der Revision nicht eingehalten wurde. Zudem wurde das Urteil des Landgerichts teilweise geändert und aufgehoben.

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