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BGH, Beschluss vom 2026-04-15 - 1 StR 414/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen einen vorherigen Beschluss zurückgewiesen wird. Der Verurteilte hatte argumentiert, dass ihm nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt wurde und dass die Strafe unverhältnismäßig hoch sei.

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