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BGH, Beschluss vom 2026-04-14 - 3 StR 87/26

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung über die Revision eines Angeklagten getroffen, der wegen schwerer Diebstähle verurteilt wurde. Das Urteil des Landgerichts wurde teilweise geändert, um festzulegen, dass der Angeklagte für den Wert des gestohlenen Geldes als Gesamtschuldner haftet und dass seine in Frankreich verbüßte Auslieferungshaft auf die Strafe angerechnet wird.

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