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BGH, Beschluss vom 2026-03-03 - 1 StR 428/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen der Nichtabgabe seiner Umsatzsteuerjahreserklärung für 2021 freigesprochen wird. Das Gericht stellte fest, dass er aufgrund eines laufenden Steuerstrafverfahrens nicht gezwungen werden kann, falsche oder unvollständige Angaben zu machen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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