BGH, Beschluss vom 2025-12-04 - 2 StR 240/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.12.2025
- Aktenzeichen2 StR 240/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Verfahren gegen den Angeklagten wegen uneidlicher Falschaussage eingestellt wird. Er wurde jedoch wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Drogen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und muss den Wert von 134.600 Euro an illegalen Einnahmen zurückzahlen.
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