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BGH, Beschluss vom 2026-06-23 - 6 StR 82/26

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Revision eines Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Ansbach nicht erfolgreich war. Der Angeklagte wurde wegen Drogenbesitzes und -handels verurteilt und erhielt eine Freiheitsstrafe von fast vier Jahren.

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