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BGH, Beschluss vom 2026-07-01 - 5 StR 294/26

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rücknahme einer Revision nicht mehr zulässig ist, wenn das Gericht bereits darüber entschieden hat. Das bedeutet, wenn ein Gericht bereits einen Beschluss gefasst hat, kann der Angeklagte sein Rechtsmittel nicht mehr zurückziehen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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