BGH, Beschluss vom 2026-07-30 - 2 StR 113/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum30.07.2026
- Aktenzeichen2 StR 113/26
In diesem Beschluss kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Revision des Angeklagten nicht erfolgreich war. Die Überprüfung des ehemaligen Urteils hat keine Rechtsfehler gefunden, die den Angeklagten benachteiligen würden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol