BGH, Beschluss vom 2026-05-26 - 1 StR 91/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum26.05.2026
- Aktenzeichen1 StR 91/26
In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung eines Urteils, des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt abgelehnt wird. Das bedeutet, dass das Urteil bestehen bleibt und nicht geändert wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol