BGH, Beschluss vom 2026-08-11 - 4 StR 150/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum11.08.2026
- Aktenzeichen4 StR 150/26
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt wird, während eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs aufgehoben wird. Der Angeklagte hatte in einer Spielhalle Automaten beschädigt und wollte eine Angestellte mit seinem Auto anfahren.
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