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BGH, Beschluss vom 2026-06-24 - 6 StR 136/26

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen einen Angeklagten aufgehoben, der wegen schwerer Diebstähle und versuchter Hehlerei verurteilt wurde. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung über seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nicht ausreichend begründet war, ebenso wie die Einziehung von Vermögenswerten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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