BGH, Beschluss vom 2026-07-28 - 2 StR 234/26
- ArtUrteil
- BrancheStrafrecht
- Datum28.07.2026
- Aktenzeichen2 StR 234/26
In diesem Urteil ging es um die Revision eines Angeklagten, der wegen mehrfacher Diebstähle verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof änderte die Höhe des Wertes, den der Angeklagte einzuziehen hat, und wies die Sache zur neuerlichen Verhandlung zurück.
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