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BGH, Beschluss vom 2026-07-30 - 7 StR 2/26

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Einziehung von 600 Euro, die der Angeklagte durch den Handel mit Drogen verdient hat, nicht erfolgen soll. Der Angeklagte wurde jedoch wegen schwerer Drogenverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt.

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