BGH, Beschluss vom 2026-07-02 - I ZR 242/25
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum02.07.2026
- AktenzeichenI ZR 242/25
In diesem Fall geht es um eine Klage gegen ein Unternehmen, das Bettwaren verkauft. Die Klägerin meint, die Werbung des Unternehmens für Rabatte sei irreführend, weil sie den Kunden nicht klar macht, dass der beworbene Preis nur für das Bett ohne Kopfteil gilt und nicht für das komplette Bett.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.