BGH, Beschluss vom 2026-09-07 - I ZB 13/26
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.09.2026
- AktenzeichenI ZB 13/26
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Beschwerde der Schuldnerin nicht zulässig ist, weil sie ohne einen zugelassenen Anwalt eingereicht wurde. Im Rechtsbeschwerdeverfahren muss man von einem Anwalt vertreten werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.