(Anwendbarkeit von § 239 StGB neben einer Vergewaltigung; Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit als Mittel zur Begehung eines anderen Deliktes)
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum08.07.2025
- Aktenzeichen3 StR 93/25
In diesem Urteil wurde ein Angeklagter wegen Vergewaltigung und weiterer Delikte verurteilt. Die Richter haben entschieden, dass seine Taten auch eine Freiheitsberaubung darstellen, weil er die Bewegungsfreiheit der Opfer über das hinaus eingeschränkt hat, was für die Vergewaltigung nötig war.
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