BGH, Beschluss vom 2025-08-14 - 4 StR 208/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum14.08.2025
- Aktenzeichen4 StR 208/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Antrag eines Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den Stand vor einer verpassten Frist zur Begründung seiner Revision nicht angenommen wurde. Der Verurteilte hatte zuvor argumentiert, dass ihm rechtliches Gehör verweigert wurde.
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