BGH, Beschluss vom 2025-08-13 - 4 StR 292/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum13.08.2025
- Aktenzeichen4 StR 292/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung eines Urteils, des Angeklagten, unbegründet ist. Es gab keinen Fehler, der zu seinem Nachteil geführt hätte.
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