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BGH, Urteil vom 2026-05-06 - 5 StR 662/25

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Revisionen der Generalstaatsanwaltschaft gegen ein vorheriges Urteil verworfen werden. Das Landgericht Itzehoe hatte die Angeklagten von den Vorwürfen der Erpressung und des Menschenraubs freigesprochen.

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