Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung durch vorrangige Bearbeitung anderer Haftsachen und Kontaktbeschränkungen während Corona-Pandemie
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.11.2023
- Aktenzeichen3 StR 377/23
In diesem Urteil geht es um eine Verzögerung im Verfahren gegen einen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das Gericht hat entschieden, dass die Verfahrensdauer zu lang war und hat daher einen Monat von der Gesamtfreiheitsstrafe als bereits vollstreckt anerkannt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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