Einziehung eines Bausparguthabens und eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück bei Einziehungsbeteiligtem
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.11.2023
- Aktenzeichen3 StR 72/23
In diesem Urteil wird entschieden, ob ein Bausparguthaben und ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück von einer verurteilten Person eingezogen werden dürfen. Das Landgericht hatte dies abgelehnt, was die Staatsanwaltschaft für falsch hielt und nun überprüft wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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