BGH, Urteil vom 2026-04-16 - 3 StR 259/25
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.04.2026
- Aktenzeichen3 StR 259/25
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter wegen des Handels mit Drogen verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch Revision eingelegt, weil sie der Meinung ist, dass er auch wegen bewaffneten Handels verurteilt werden sollte, da er Messer aufbewahrte.
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