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BGH, Beschluss vom 2026-02-09 - 4 StR 526/25

In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision eines Angeklagten, der zuvor freigesprochen wurde und in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden sollte, nicht erfolgreich war. Es gab jedoch rechtliche Fehler in der Beurteilung des Falls, besonders hinsichtlich eines möglichen Rücktritts vom versuchten Vergehen der Körperverletzung.

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