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BGH, Beschluss vom 2025-02-24 - 2 StR 11/25

In diesem Urteil des BGH wird entschieden, dass das Urteil des Landgerichts Gießen über das Handeltreiben mit Drogen teilweise korrigiert werden muss. Die Angeklagten wurden wegen des Handels mit Betäubungsmitteln schuldig gesprochen, doch nicht in allen Punkten.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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