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BGH, Beschluss vom 2024-01-09 - 6 StR 564/23

In diesem Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Revision, also der Rechtsmittelantrag des Angeklagten, gegen ein vorangegangenes Urteil nicht erfolgreich war. Es wurde jedoch der Betrag, den der Angeklagte wegen gewonnener krimineller Gelder zahlen muss, auf 750 Euro reduziert.

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