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BGH, Beschluss vom 2026-06-02 - 5 StR 246/26

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofs wurde festgestellt, dass eine verletzte Person sich als Nebenklägerin in ein bereits laufendes Verfahren hat einbinden lassen. Zudem wurde die Berufung des Angeklagten gegen ein vorheriges Urteil abgelehnt, da es keine rechtlichen Fehler gab.

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