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BGH, Beschluss vom 2026-04-21 - 4 StR 147/25

In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Angeklagter zwar wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurde, aber das Obergericht die Adhäsionsansprüche von den Hinterbliebenen, also dem Anspruch auf Schmerzensgeld, nicht richtig geprüft hat. 2.

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